Phase 1:
Befallsabklärung und Marderverteibung:
Phase eins muss immer durchgeführt werden, da es nicht möglich
ist den Marderschaden von aussen zu schätzen. Dabei muss man auf
bzw. in das Dach steigen um die genauen Schäden und Einstiegsstellen
erfassen zu können. Nun wird der Marder chemisch aus der Liegenschaft
vertrieben. Da diese Phase Zeit und Materialien beansprucht ist sie kostenpflichtig,
wobei zu beachten gilt, dass Phase zwei nicht ohne Phase eins ausgeführt
werden kann.
Es folgt ein seriöses, unverbindliches Angebot für Phase zwei,
wobei wir aus unserer langjährigen Erfahrung wissen, dass die Phase
eins nicht ausreicht um den Marder für immer fernzuhalten.
Phase 2:
In Phase zwei werden folgenden Arbeiten durchgeführt:
· Einstieg- und Eindringstellen werden mit dem bestgeeigneten
Material (Inox -Alulochblech, Bleiabdeckungen, _plastifiziertes
Drahtgewebe etc.) abgedichtet um einen Neubefall zu verhindern.
· Es werden evtl. Schäden am Dach / Dachisolationen durch
Reparatur oder Ersatz behoben.
· An Niststellen und Versäuberungsplätzen werden die
Rückstände wie Tierkadaver und Kot entfernt und entsorgt _und
die Stellen gründlich gereinigt.
· Zum Schluss wird der Dachbereich gegen Gerüche und Parasiten
behandeln und desinfizieren, um Folgebefall _von
Ungeziefer zu verhindern.
Da wir nur erstklassige Materialien verwenden und
großen Wert auf saubere, fachmännische Ausführung der
Arbeiten legen, sind wir in der Lage auf Marderabwehr - Maßnahmen
eine Garantie von 5 Jahren
(Arbeit und Material) zu gewähren.
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