Befallsabklärung und Marderverteibung:
Phase eins muss immer durchgeführt werden, da es nicht möglich ist den Marderschaden von aussen zu schätzen. Dabei muss man auf bzw. in das Dach steigen um die genauen Schäden und Einstiegsstellen erfassen zu können. Nun wird der Marder chemisch aus der Liegenschaft vertrieben. Da diese Phase Zeit und Materialien beansprucht ist sie kostenpflichtig, wobei zu beachten gilt, dass Phase zwei nicht ohne Phase eins ausgeführt werden kann.
Es folgt ein seriöses, unverbindliches Angebot für Phase zwei, wobei wir aus unserer langjährigen Erfahrung wissen, dass die Phase eins nicht ausreicht um den Marder für immer fernzuhalten.
In Phase zwei werden folgenden Arbeiten durchgeführt:
Da wir nur erstklassige Materialien verwenden und großen Wert auf saubere, fachmännische Ausführung der Arbeiten legen, sind wir in der Lage auf Marderabwehr - Maßnahmen eine Garantie von 5 Jahren (Arbeit und Material) zu gewähren.